Energielexikon und Rechnungserklärung
§ 19 StromNEV-Umlage |
Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetz-Betreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetz-Entgeltverordnung (StromNEV) entstehen. Die |
Abschlag |
Als Kunde erhalten Sie am Ende eines Verbrauchsjahres eine Jahresabrechnung für Ihre Energie- und Wasserlieferungen. Wenn Sie mehrere Energiearten beziehen (z.B. Strom und Gas), werden alle Sparten in einer Rechnung zusammen gefasst. In dieser Verbrauchsabrechnung wird Ihnen auch der Abschlags-betrag für die kommende Abrechnungsperiode mit-geteilt. So wird ihr Abschlag berechnet: Bei einem i.d.R. monatlichen Abschlagszyklus ermitteln wir zunächst Ihre zu erwartenden Energiekosten für das kom-mende Abrechnungsjahr. Hierfür nutzen wir Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch sowie die gültigen Energiepreise, die Summe wird durch elf geteilt. Sie zahlen dann in einem ganzen Abrechnungsjahr 11 Abschläge. Danach erhalten Sie Ihre Jahres-abrechnung. Im optimalen Fall decken Ihre gezahlten Abschläge den Rechnungsbetrag. Weicht Ihr tatsächlicher |
Arbeitspreis |
Der Brennwert ist die bei der vollständigen Verbrennung eines Brennstoffes freiwerdende Wärmemenge (thermische Energie) , wenn das beim Verbrennen gebildete Wasser in flüssigem Zustand vorliegt. Der Brennwert von festen Brennstoffen wird in kcal/kg oder in kJ/kg angegeben. Er zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist. |
Bruttobetrag |
In der Zusammenfassung der Rechnung werden nur die Bruttobeträge ausgewiesen. Die zurzeit gültige Umsatzsteuer für Energie bzw. für Trinkwasser ist |
EEG-Umlage |
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. |
Energieeffizienz |
Unter Energieeffizienz wird verstanden, dass ein gewünschter Nutzen mit möglichst wenig Energieeinsatz erreicht wird. Unnötiger Energieverbrauch kann oft bereits durch nicht- bzw. wenig-investive Maßnahmen vermieden oder sogar ganz verhindert werden. |
Fälligkeitsdatum | Wenn Ihre gezahlten Abschläge niedriger waren als Ihre Energie- und Wasserkosten, wird in der Rechnung auch das Datum angegeben, zu dem die Forderung fällig ist. Dieser Termin liegt etwa zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum. Waren Ihre Abschlagszahlungen höher als Ihre Energie- und Wasserkosten, wird Ihnen Ihre Gutschrift einige Tage nach dem Erhalt der Rechnung überwiesen. |
Grundpreis |
Aufwendungen, die unabhängig vom Energie- bzw. Wasserverbrauch entstehen. Er enthält zum Beispiel den Grundpreis des Netzbetreibers und andere fixe |
Haftung bei Versorgungs-unterbrechungen |
Ansprüche wegen einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- oder Gasversorgung können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Rechnung. |
Konzessionsabgabe |
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. |
KWK-Umlage |
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. |
Leistungspreis |
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. |
Lieferstelle |
Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird. |
Marktlokation |
Die Marktlokation ist ein bilanzierungs- und abrechnungstechnisches Konstrukt, welches durch einen Anschlussnutzer bzw. Anlagenbetreiber für den Verbrauch bzw. die Erzeugung von Energie genutzt wird. Das Objekt ist mit mindestens einer Leitung mit einem Netz verbunden. Die Identifikation erfolgt über eine Marktlokations-ID, die von der Bundesnetzagentur vergeben wird. |
Messlokation |
Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. Die Identifikation erfolgt über die ehemalige Zählpunktbezeichnung. |
Messdienstleistung (Messung) |
beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist. |
Messstellenbetrieb |
umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, das Ab- und Auslesen der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. |
Netzbetreibernummer |
dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist. |
Netzentgelte |
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben. |
Offshore-Haftungsumlage |
sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. |
Stromkennzeichnung |
informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen; Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. |
Stromsteuer / Energiesteuer (Erdgassteuer) |
eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen. Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl "z" (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. |
Thermische Gasabrechnung |
Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen. Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. |
Übersicht Rechnung |
Hier finden Sie die Kosten, die im Rechnungs-zeitraum für Energie oder Trinkwasser angefallen sind und den Betrag, den Sie bereits über Ihre monatlichen Abschläge bezahlt haben. Sollten Sie mehr bezahlt haben als Sie verbraucht haben, erhalten Sie eine Gutschrift. Sollten Sie weniger bezahlt haben, als Sie verbraucht haben, finden Sie hier den noch offenen Betrag, die Forderung. |
Verbleibender Restbetrag |
Der Restbetrag Ihrer Rechnung errechnet sich wie folgt: Die Bruttobeträge für die von Ihnen verbrauchten Energie- oder Trinkwassermengen werden addiert. Einen Großteil dieser Summe haben Sie schon mit ihren monatlichen Abschlägen |
Verbrauch |
Hier finden Sie in der Rechnung den Energie- oder Trinkwasserverbrauch, den Sie innerhalb des Abrechnungszeitraums hatten. Die Verbrauchsmengen sind für Strom, Gas und Wärme in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Ihr Gaszähler misst jedoch weiterhin Kubikmeter (m3) und Ihr Wärmemengenzähler verwendet Gigajoule (GJ). Den Umrechnungsfaktor für diese Einheiten in kWh finden Sie als Fußnote in der Detailansicht. Ihr Verbrauch an Trinkwasser wird in m3 angegeben (1m3 = 1.000 Liter). |
Verbrauchsentwicklung |
Damit Sie eine Kontrolle über die Entwicklung Ihres Verbrauchs haben, wird Ihnen in Ihrer Rechnung neben den aktuellen Werten auch die Mengen des vorherigen Abrechnungszeitraums genannt. Sollte Ihr Verbrauch im aktuellen Rechnungsjahr |
Verbrauchsvergleich |
Um Ihnen eine Orientierung zu geben, wie Sie Ihren Verbrauch einordnen können, wird Ihr Verbrauch mit einem Durchschnittshaushalt, der einen geringen Verbrauch hat und einem Durchschnittshaushalt, der einen hohen Verbrauch hat verglichen. Wenn Ihr Verbrauch sehr hoch sein sollte, beraten wir Sie gerne über Möglichkeiten zum Energiesparen. |
Vertragsregelungen |
Die Haftung, die Preisanpassung, die Zahlweise und die Weitergabe von neu eingeführten Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen richten sich nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag. Sollten Ihnen die Regelungen Ihres Vertrages nicht mehr vor-liegen, so wird Ihnen diese gerne kostenlos erneut zugeschickt. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice. |
Zählernummer |
Die Zählernummer ist eine eindeutige Identifi-kationsnummer, anhand derer Sie Ihren Zähler zweifelsfrei von dem Ihres Nachbarn unterscheiden können. Sie finden diese Nummer an Ihrem Zähler in unmittelbarer Nähe des Zählwerks. Wurde innerhalb des Jahres ein Zählerwechsel vorgenommen, sind dort und in Ihrer Rechnung mehrere Zählernummern aufgeführt. |
Zählerpreis |
Der Zählerpreis richtet sich danach, welchen Zähler Ihr Messstellenbetreiber bei Ihnen eingebaut hat. |
Zählerstand alt/neu, Differenz |
Die Differenz zeigt die verbrauchten Einheiten seitdem der letzte Zählerstand erfasst wurde, noch ohne die Umrechnung des Messwertes in die Abrechnungseinheiten (z.B. Kilowattstunden). |
Zählwerksfaktor (ZWF) |
Der Zählwerksfaktor ist ein geräteabhängiger Faktor. Dieser Faktor wird für die Bestimmung des abzurechnenden Verbrauchs benötigt. |
Zeitraum (in der Rechnung) |
Hier wird der Zeitraum ausgewiesen, in dem Sie im vergangenen Rechnungsjahr Energie oder Trink-wasser bezogen haben und für den eine Rechnung erstellt wurde. In der Regel handelt es sich um ein Jahr. Nach einem Umzug kann der Abrechnungszeitraum bis zur nächsten Rechnung einmalig deutlich kürzer sein. Das Ablesedatum richtet sich nach dem Stadt-teil oder Ort, in dem Sie leben und ist unabhängig davon, wann Sie sich bei uns angemeldet haben. |
Zustandszahl (z-Zahl) |
Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird. |
W/Zählwerk |
Erdgas, Strom, Nachtstrom, Wärme, Trinkwasser werden auf unterschiedliche Weise gemessen. Es ist möglich, dass ein Gerät mehrere Zählwerke hat. |