Hinweise und gesetzliche Informationspflichten zu Ihrer Energierechnung

Haftung bei Versorgungsunterbrechungen

Ansprüche wegen einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- oder Gasversorgung können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Vertragsregelungen

Die Haftung, die Preisanpassung, die Zahlweise und die Weitergabe von neu eingeführten Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen richten sich nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag. Sollten Ihnen die Regelungen Ihres Vertrages nicht mehr vorliegen, so senden wir Ihnen diese gerne kostenlos erneut zu. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice: Stadtwerke Leichlingen GmbH, Im Brückerfeld 15, 42799 Leichlingen, Telefon 02175 977-0, E-Mail: service@stadtwerke-leichlingen.de

Erdgaspreise und Steuern

Die Belastung auf der Grundlage des Energiesteuergesetzes beträgt für unsere Erdgaslieferung ab dem 01.01.2003 0,55 ct/kWh.

Hinweispflicht bei Abgabe von Energieerzeugnissen nach § 107 Abs. 2 der „Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes“: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

Energieeffizienz

Wir weisen zum Thema Energieeffizienz nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz hin. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen.