Unabhängige Netzbetriebe sind Pflicht
Hier können Sie sich unseren Gleichbehandlungsbericht ansehen.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen (EVU) wie uns zu einem transparenten und diskriminierungsfreien Betrieb ihrer Erdgasnetze. Dazu muss das EVU die Unabhängigkeit des Netzbetreibers von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung – wie Erzeugung, Vertrieb oder Handel - sicherstellen. Wir erfüllen diese gesetzliche Anforderung durch Verpachtung der Erdgasnetze in Leichlingen an die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG).
Bei allen Fragen zur Netznutzung (wie Zugang zu Netzen, Netznutzungsentgelten usw.) wenden Sie sich bitte ab sofort direkt an die RNG. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen gerne weiterhelfen.
Sie erreichen die RNG wie folgt:
Rheinische NETZGesellschaft mbH
Parkgürtel 26
50823 Köln
Tel.: 0221 4746-0
E-Mail: info@rng.de
Internet: www.rng.de