Glossar

Energie einfach erklärt

Energiewissen von A bis Z

A

Abschaltbare Lasten-Umlage

Anbieter, die ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zuverlässig um eine bestimmte Leistung reduzieren können, erhalten für die Bereitstellung der Abschaltleistung für den vereinbarten Zeitraum sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung eine Vergütung. Voraussetzung ist, dass sich die Anbieter in Vereinbarungen mit den ÜNB zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) entsprechen.

Die Zahlungen und Aufwendungen der ÜNB nach der AbLaV werden auf alle Letztverbraucher umgelegt und auf die Netzentgelte aufgeschlagen. Die Umlage abschaltbarer Lasten erfolgt auf den gesamten Letztverbrauch je Entnahmestelle.

Abschlag

Teilzahlung bzw. Abschlagszahlung auf bereits erbrachte Energielieferungen. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem voraussichtlichen Energieverbrauch. Als unser Kunde erhalten Sie am Ende eines Verbrauchsjahres eine Jahresabrechnung für Ihre Energie- und Wasserlieferungen. Wenn Sie mehrere Energiearten von uns beziehen (z.B. Wasser und Gas), fassen wir alle Sparten in einer Rechnung zusammen. In dieser Verbrauchsabrechnung teilen wir Ihnen auch den Abschlagsbetrag für den nächsten Abrechnungszeitraum mit. So berechnen wir den Abschlag: Der Abschlagsbetrag wird durch eine Hochrechnung ermittelt. Dazu simulieren wir eine Abrechnung für den kommenden Zeitraum. Um den voraussichtlichen Verbrauch zu ermitteln, verwenden wir den aktuell gültigen Tarif und die Verbrauchswerte der vergangenen Abrechnungsperiode. Bei einem monatlichen* Abschlagszyklus wird das Ergebnis dieser Hochrechnung durch elf Monate (plus einen für den Abrechnungsmonat) geteilt. Am Ende der Abrechnungsperiode wird der Zähler abgelesen. So stellen wir Ihren tatsächlichen Verbrauch fest. In der Jahresabrechnung finden Sie eine Gegenüberstellung der im Laufe des Jahres bereits geleisteten Abschlagszahlungen und des tatsächlichen Verbrauchs. Je nachdem, ob Ihr tatsächlicher Verbrauch höher oder niedriger war als der hochgerechnete Wert, ergibt sich eine Nachforderung oder eine Gutschrift für Sie. *Die übliche Zahlungsweise ist monatlich. Es ist aber auch möglich, dass Kunden vierteljährlich oder halbjährlich zahlen möchten. In diesem Fall teilen wir das Hochrechnungsergebnis entsprechend durch vier bzw. zwei.

Anschlusskosten

Die Anschlusskosten decken alle Aufwendungen für die Anbindung der Anlage des Anschlussnehmers an das Netz der allgemeinen Elektrizitätsversorgung (Netzverknüpfungspunkt) ab. Diese werden dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.

Arbeitspreis

Bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.

Ausspeisepunkt, Ausspeisenetzbetreiber (ANB)

Ein Ausspeisepunkt ist ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas aus einem Netz entnommen werden kann, auch zum Zweck der Einspeicherung. Der Ausspeisenetzbetreiber ist der Netzbetreiber des Ausspeisepunktes. Mit ihm schließt der Transportkunde einen Ausspeisevertrag ab.

B

Benutzungsdauer

Teilt man den Jahresverbrauch an Wärme durch die höchste Leistung (Verbrauch je Zeitintervall, z. B. 15 Minuten, 1 Stunde oder 1 Tag), wird als Resultat die Benutzungsdauer ausgewiesen. Anhand dieser Energiewirtschafts-Kenngröße kann die Gleichförmigkeit des Energiebezugs gemessen werden. Das 24-Stunden-Maxium wird in kWh angegeben.

Bilanzkreis (BK)

Ein Bilanzkreis fasst eine beliebige Anzahl von Ein- und Ausspeisepunkten innerhalb eines Marktgebiets zusammen. Innerhalb des Bilanzkreises werden die Ein- und Ausspeisungen bilanziert. Als Bilanzabweichung bezeichnet man ein Ungleichgewicht zwischen Ein- und Ausspeisungen.

Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)

Der Bilanzkreisverantwortliche ist ein Händler, der mit dem Bilanzkreisnetzbetreiber einen Bilanzkreisvertrag geschlossen hat und somit für das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Entnahme verantwortlich ist. Dazu gehört insbesondere auch die Verwaltung der Subbilanzkonten.

Brenn­stoff­emissions­handels­gesetz (BEHG)

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Bestandteil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Der Brennstoffemissionshandel erfasst die CO₂-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS). Unter den Anwendungsbereich des neuen nEHS fallen zahlreiche Inverkehrbringer/ Lieferanten von Erdgas, die damit von den neuen Berichts- und Abgabepflichten betroffen sind. D. h. die CO₂-Bepreisung gilt grundsätzlich für alle Erdgaslieferungen an Anlagen, die nicht bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen. Davon sind Privathaushalte und Unternehmen betroffen.

C

CO₂-Bepreisung

Mit der CO₂-Bepreisung will die Bundesregierung Anreize für klimafreundliches Wirtschaften setzen. Klimaschädliche Energieträger werden deshalb nicht besteuert, sondern höher verteuert. Das funktioniert so: Unternehmen wie die RheinEnergie, die Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel in den Verkehr bringen, müssen für die damit verbundene Verschmutzung Zertifikate erwerben. Die Kosten dafür steigen bis 2026 auf 55 €/t netto, danach werden die Zertifikate versteigert. Energieversorger wie die RheinEnergie müssen diese Kosten an ihre Kunden weitergeben. Betroffen sind Gas- und Fernwärmekunden. Hinweis: Die Kosten für die CO₂-Bepreisung werden nicht gesondert auf der Rechnung ausgewiesen und sind keine Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht, da die CO₂-Bepreisung eine staatliche Anordnung und nicht Bestandteil der Preisgestaltung der RheinEnergie ist. Weitere allgemeine Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

D

Desintegriete Lieferung

Als desintegrierte Lieferung wird die reine Energielieferung ohne Netznutzung bezeichnet. Bei einer desintegrierten Lieferung wickelt der Kunde die Netznutzung nicht über den Energielieferanten ab sondern direkt mit dem Netzbetreiber durch Abschluss eines Netznutzungsvertrages.

E

EEG-Umlage

Mit der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie gefördert. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

EEX

Die European Energy Exchange (EEX) mit Sitz in Leipzig ist ein Marktplatz für Energie und energienahe Produkte und Teil der EEX Gruppe. Die EEX unterliegt als öffentlich-rechtliche Institution dem deutschen Börsengesetz.

Energiedienstleistung

Unter Energiedienstleistung wird die Lieferung einer Dienstleistung wie z.B. Wärme, Kälte, Druckluft, Dampf etc. anstelle der heute überwiegend üblichen Lieferung der Energieträger wie Erdgas durch das Energieversorgungsunternehmen verstanden.

Energieeffizienz-Beratung

Energieeffizienz bedeutet, dass ein gewünschter Nutzen mit möglichst wenig Energieeinsatz erreicht wird. Unnötiger Energieverbrauch kann oft schon durch nicht oder gering investive Maßnahmen vermieden oder sogar ganz vermieden werden. Ziel der Energieeffizienzberatung für Unternehmen ist neben der Entlastung der Umwelt von CO2-Emissionen und der schrittweisen Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern natürlich in erster Linie die Einsparung von Energie- und Betriebskosten. Vielfach wird sowohl für Produktionsprozesse als auch für die Konditionierung (z.B. Heizung) von Gebäuden der teure Energieträger Strom eingesetzt. Hier besteht ein Ansatzpunkt für Kosteneinsparungen, da häufig die ohnehin anfallende Wärme z.B. für die Beheizung von Gebäuden oder die Warmwasserbereitung genutzt werden kann.

Energieliefercontracting

Beim Liefer-Contracting übernimmt der Contractor die Planung, Finanzierung und Errichtung sowie den Betrieb, die Bedienung, Wartung und Instandhaltung der Energieerzeugungsanlage oder übernimmt eine bestehende Anlage für die Vertragslaufzeit. Diese Form des Contractings wird daher auch als Anlagencontracting bezeichnet. Der Contractor kann aber auch eine bestehende Anlage übernehmen und modernisieren. Er ist für den Bezug und die Nutzung der benötigten Endenergie verantwortlich. Die in der Energieanlage erzeugte Nutzenergie verkauft der Contractor in definierter Menge und Qualität an den Contractingnehmer. Als Nutzenergie kommen beispielsweise Raum- und Prozesswärme, Kälte, Licht, Dampf und Druckluft in Frage. Darüber hinaus werden Projekte zur Lieferung von Strom, z.B. gekoppelt mit Wärme aus Blockheizkraftwerken in räumlicher Nähe zum Verbraucher, realisiert. Für alle diese Leistungen erhält der Contractor vom Contractingnehmer ein entsprechendes Entgelt, das sich in der Regel aus einem Grundpreis (Anlagenbereitstellung), einem Arbeitspreis (Lieferung von Nutzenergie) und einem Mess-/Verrechnungspreis zusammensetzt.

Energiesteuer

Die bundesgesetzlich geregelte Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer auf Energieerzeugnisse, die bei der Verwendung von Kraft- und Heizstoffen anfällt.

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das am 17. Juni 2005 vom Bundesrat verabschiedete Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Regulierung der deutschen Gasmärkte soll einen wirksamen Wettbewerb und einen langfristigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen sichern.

F

Fahrplan

Ein Fahrplan gibt für jede Viertelstunde innerhalb der Dauer einer entsprechenden Übertragung an, wie viel Leistung zwischen Bilanzkreisen ausgetauscht bzw. am Einspeiseknoten/Entnahmeknoten eingespeist oder entnommen wird.

G

Gasturbine

Eine Gasturbine im engeren Sinne, auch Expander genannt, ist eine Strömungsmaschine in der ein unter Druck stehendes Gas unter Abführung von Arbeit expandiert. Im Energiesektor werden Gasturbinen zum Antrieb von Generatoren zur Stromerzeugung verwendet. Die Abhitze wird i. d. R. zur Dampferzeugung in nachgeschalteten Abhitzekesseln verwendet (KWK). Gasturbinenanlagen gibt es in Größenordnungen zwischen 500 kW bis zu 300.000 kW. Kleinere Anlagen bezeichnet man als Mikrogasturbinen (ab 30 kW)

Geschäftskunden

Sind Kunden (i.d.R. ohne gemessene Leistung) mit gewerblichem oder sonstigem Bedarf, die mit einem allgemeinen Tarif oder einem tarifähnlichen Vertrag abgerechnet werden. Die Betreuung erfolgt nicht kundenindividuell.

Grundpreis

Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.

H

I

K

Kohlen­dioxid­kosten­aufteilungs­gesetz (CO2KostAufG)

Das Kohlen­dioxid­kosten­aufteilungs­gesetz (CO2KostAufG) ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Als Ihr Energie- oder Wärmelieferant weisen wir daher ab Januar 2023 die Kosten für CO₂ auf Ihrer Rechnung aus. Die Kosten werden nach einem Stufenmodell unter Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern aufgeteilt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum CO2KostAufG.

Konzessionsabgaben

Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Kundenanlage

Kundenanlage bezeichnet die Gesamtheit der Anlage ab der Haupt- und Verteilungssicherung (Zähleranlage), die vom Kunden betrieben wird.

L

Last

Die Last, gemessen in Kilowatt (kW) oder Megawatt (MW), ist der momentane Leistungswert einer aufgenommenen oder abgegebenen Leistung an einem gewissen Netzpunkt. Sie wird durch die Messung eines Augenblickswertes oder durch die Bildung eines Mittelwertes während eines kurzen Zeitabschnitts bestimmt. Die Last kann sich auf einen Kunden, ein Gerät, eine Gruppe von Kunden oder Geräten sowie auf ein Netz beziehen.

Lastabfall-Wahrscheinlichkeit

Maß für die Erwartung, dass der Bedarf die Netzkapazität während eines bestimmten Zeitraums übersteigen wird.

Lastgang

Eine Zeitreihe, die für jede Viertelstunden-Abrechnungsperiode (Strom) oder Stunden-Abrechnungsperiode (Gas) einen Leistungswert festlegt.

Leistung

Leistung ist der Quotient aus der Arbeit in einer bestimmten Zeitspanne und derselben Zeitspanne. Bei der elektrischen Leistung werden unterschieden: Wirkleistung (kW), Blindleistung (kvar) und Scheinleistung (kVA).

Leistungspreis

Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.

Lieferstelle

Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

M

Marktgebietsverantwortlicher Erdgas (MGV)

Marktgebietsverantwortlicher ist die von den Fernleitungsnetzbetreibern bestimmte natürliche oder juristische Person, die in einem Marktgebiet Leistungen erbringt, die zur Verwirklichung einer effizienten Abwicklung des Gasnetzzugangs in einem Marktgebiet durch eine Person zu erbringen sind. Die Aufgaben des Marktgebietsverantwortlichen sind im Wesentlichen der finanzielle Ausgleich der Gasmengendifferenzen zwischen den Marktbeteiligten durch eine monatliche Bilanzkreisabrechnung, der Betrieb des virtuellen Handelspunktes und die Beschaffung.

Messdienstleistung (Messung)

Beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.

Messpreis

Der Messpreis ist außerhalb der Allgemeinen Tarife das Entgelt für die Vorhaltung einer Messeinrichtung (Zähler, Zubehör) für eine bestimmte Zeit.

Messstellenbetreiber

Der Messstellenbetreiber (Abk. MSB) stellt Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung sicher. Bei Neueinbau müssen nach der neuen MessZV (09/2008), soweit wirtschaftlich zumutbar, fernauslebare kumulierende Messeinrichtungen genutzt werden. Der Messstellenbetreiber ist regelmäßig Eigentümer der Messeinrichtung. Die Messdienstleistung selbst kann auf Wunsch des Anschlussnutzers oder durch den Messstellenbetreiber (bzw. den Verteilnetzbetreiber (VNB)) selbst einem Dritten (Messdienstleister) übertragen werden. In den meisten Fällen ist der Verteilnetzbetreiber auch der Messstellenbetreiber. Er muss auf Wunsch des Anschlussnutzers aber auch Dritten (d.h. unabhängigen Messstellenbetreibern) die Messhoheit übertragen.

Messstellenbetrieb

Umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten.

Messwandler

Messwandler sind Messapparate, die Elektrizitätszählern vorgeschaltet werden, um Ströme und Spannungen auf messbare Werte zu transformieren.

N

Nahwärme

Als Nahwärme wird die Übertragung von Wärme zwischen Gebäuden zu Heizzwecken umschrieben, wenn sie im Vergleich zur Fernwärme nur über verhältnismäßig kurze Strecken erfolgt. Der Übergang zur Fernwärme mit größeren Leitungslängen ist fließend. Der Begriff "Nahwärme" ist in der Rechtssprechung nicht definiert. Wärmelieferung an Dritte wird hier stets als Fernwärme bezeichnet.

Netz

Die Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlageteile für die Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie.

Netzanschluss (-punkt)

Netzanschluss ist die technische Anbindung von Erzeugungseinheiten oder Verbraucheranlagen an das Netz der öffentlichen Elektrizitätsversorgung.

Netzbetreibernummer

Dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netzentgelte

Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

Netzverknüpfungspunkt

Der Netzverknüpfungspunkt ist die der Kundenanlage am nächsten gelegene Stelle im Verteilnetz an der weitere Kunden angeschlossen sind oder angeschlossen werden können.

O

Ohm

Der elektrische Widerstand wird in Ohm gemessen. Benannt wurde die Maßeinheit nach dem deutschen Physiker Georg Simon Ohm.

P

Powernext

Am 1. Januar 2020 wurde die Powernext in die EEX integriert. Powernext verwaltet die Erdgasaktivitäten der EEX-Gruppe unter der Marke PEGAS in ganz Europa.

Prozesswärme

Prozesswärme ist Wärme, die für technische Prozesse und Verfahren (Trocknen, Garen, Schmelzen, Schmieden usw.) genutzt wird. Bislang beschränkt sich die Anwendung auf Trocknungsprozesse (vor allem in der Landwirtschaft). Die Prozesswärme wird in der Regel durch Verbrennungsprozesse oder elektrischen Strom erzeugt; günstigenfalls kann man Abwärme als Prozesswärme nutzen. Zusätzlich kann man Prozesswärme mit Temperaturen bis 90 Grad auch in einem Blockheizkraftwerk bei der Stromerzeugung gewinnen. Durch spezielle Solarkollektoren wird ebenfalls versucht Prozesswärme bereitzustellen.

Q

R

Registrierende 1/4-Stunden-Leistungsmessung (RLM)

Die registrierende 1/4-Stunden-Leistungsmessung bei Großkunden ist eine technische Voraussetzung (RLM-Zähler), um nicht nach einem Standardlastprofil beliefert und individuell bepreist zu werden. Die Entscheidung über den Einbau eines solchen fernausgelesenen Zählers trifft der örtliche Verteilnetzbetreiber nach festgelegten Einbaugrenzen (aktuell 1.500.000 kWh/a (Gas)).

S

Settlementpreis

Täglicher Marktpreis eines Termins- oder Optionskontrakts, der von der Börse festgelegt und für die tägliche Abrechnung verwendet wird.

Spotmarkt

Am Spotmarkt (oder auch Kassamarkt) kommt es zu Vertragsabschlüssen über physikalische Lieferungen am Folgetag. Dadurch werden kurzfristige Ungleichgewichte bei der Erdgasbeschaffung und -vermarktung ausgeglichen oder Positionen aus Termingeschäften glattgestellt.

Standardlastprofil (SLP)

Der Lastverlauf eines nicht-leistungsgemessenen Verbrauchers wird über den Tag durch ein (synthetisches) Lastprofil dargestellt, damit dem Energieversorger eine Absatz- bzw. eine Verbrauchsprognose möglich wird.

Standardprodukte

Alle an der EEX gehandelten Produkte für Base- und Peakload.

T

Terminmarkt

Auf einem Terminmarkt werden an einer Börse oder im OTC-Handel Verträge über zukünftig zu erfüllende Geschäfte abgeschlossen. Börsliche Termingeschäfte (Futures) dienen hauptsächlich zur Preisabsicherung, Termingeschäfte im OTC (Forwards) dagegen häufig zur physischen Erfüllung.

Thermoöl

Thermoöle werden insbesondere zur Wärmeübertragung in geschlossenen Kreisläufen verwendet. Sie können je nach ihrer chemischen Zusammensetzung unterschiedliche Eigenschaften aufweisen. Der wesentliche Vorteil von Thermoöl gegenüber Wasser ist der deutlich höhere Siedepunkt, so dass Temperaturen über 300 °C erreicht werden können.

Trading Hub Europe (THE)

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) mit Sitz in Ratingen und Niederlassung in Berlin ist der Marktgebietsverantwortliche im deutschen Gasmarkt und unterliegt der Regulierung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Trading Hub Europe veröffentlicht z.B. die Entgelte und Umlagen.

U

Umrechnungsfaktor

In der Gasabrechnung wird der Umrechnungsfaktor für die Umrechnung von m³ in kWh herangezogen. Der Faktor ergibt sich aus der Gaszustandszahl und dem Brennwert.

V

Verbrauch

Die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauchsstelle

Räumlicher Übergabeort der Produkte oder Leistungen des EVU an den Abnehmer.

Vorläufiger Arbeitspreis

Der vorläufige Arbeitspreis ähnelt einem Abschlag und ist nicht der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Dieser Preis wird aufgrund des zu erwartenden Bezugsverhaltens (Arbeit und Leistung) und der vereinbarten Preisregelung ermittelt und soll die Leistungskosten (bei einer Jahresleistungspreisregelung) in der Jahresabrechnung abfedern.

W

Wärme-Contracting

Wärmecontracting ist eine seit den 1990er Jahren vor allem in Deutschland von Hauseigentümern und Vermietern in Anspruch genommene Dienstleistung, welche in der Regel von mittelständischen Heizungsbauunternehmen sowie öffentlichen und privaten Energielieferanten angeboten wird. Kern des Geschäfts ist die Auslagerung der Investitionen für die erstmalige Errichtung oder Modernisierung von zentralen Heizanlagen vom Gebäudeeigentümer an den Contractor.

Wärmelieferungsvertrag

Der Contracting-Nehmer räumt dem Contractor in einem Wärmelieferungsvertrag mit langer Laufzeit (i. d. R. 10–15 Jahre) das exklusive Recht ein, seine Liegenschaft/Objekt mit Heizwärme oder Prozesswärme zu versorgen.

X

Y

Z

Zählpunkt

Der Punkt eines Energienetzes, an dem Zählwerte mit einem Messgerät erfasst und registriert werden.

Zählpunktbezeichnung

Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Lieferstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Zählernummern dagegen sind nicht eindeutig, da Zähler gewechselt werden können. Dieser Begriff wurde für Strom und Erdgas ab 1.2.2018 durch den Begriff "Messlokation" abgelöst. Bitte schauen Sie dort nach.

Zustandszahl (z-Zahl)

Bei Erd- und anderen Brenngasen, die zum Kunden geliefert werden, weisen theoretisches Norm- und tatsächliches Betriebsvolumen unterschiedliche Werte auf. Um das für die Rechnungsstellung maßgebliche Normvolumen ermitteln zu können, wird das vom Gaszähler gemessene Betriebsvolumen mittels Zustandszahl ausgerechnet. Die Zustandszahl setzt sich aus Betriebstemperatur, Lieferüberdruck, Umgebungsluftdruck und Kompressionszahl zusammen. Zusammengefasst ist die Zustandszahl der Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.