Mahnung oder Sperrankündigung

Wir finden gemeinsam eine Lösung

Mahnung & Sperrung

Sie haben eine Mahnung erhalten?

Es kann passieren, dass man mal eine Rechnung verpasst. Wenn Sie jedoch bereits eine Mahnung von uns erhalten haben, sollten Sie schnell handeln und die offene Rechnung begleichen. Geben Sie bei der Überweisung stets im Verwendungszweck Ihre Kundennummer an.

Hinweis

Erhalten Sie eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung von uns, nutzen Sie bitte nur die auf dem Schreiben ausgewiesene Kontoverbindung.

Bank

IBAN

BIC

Kreissparkasse Köln

DE98 3705 0299 0370 3000 29

COKSDE33

VR Bank eG Bergisch Gladbach-Leverkusen

DE07 3706 2600 2504 7110 16

GENODED1PAF

Sie können Ihre Zahlungen auch in unserem Kundenzentrum direkt mit EC-Karte bezahlen.

Jetzt automatischen Bankeinzug aktivieren

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, ziehen wir die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein – Sie brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern und verpassen keine weitere Rechnung. Sollten Sie sich gegen das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, müssen Sie selbstständig die Zahlungstermine im Blick behalten und rechtzeitig überweisen.

SEPA-Mandat erteilen

Verschieben Sie den Zahlungstermin

In unserem OnlineService finden Sie alle überfälligen und künftigen Forderungen oder vorhandene Guthaben. In der Zahlungsübersicht können Sie auch den Zahlungstermin verschieben. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie die Rechnung erst nächste Woche begleichen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Stundung. Übrigens: Ihren Zahlungstermin können Sie verschieben, egal ob Sie selbst überweisen oder uns ein SEPA-Mandat erteilt haben.

Sperrung

Was ist eine Gassperre?

Wenn Sie einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro haben, auf keine Mahnung reagieren und Sie uns nicht glaubhaft versichern können, die Rechnung in naher Zukunft begleichen zu können, sind wir dazu berechtigt, Ihnen nach Vorwarnung die Energieversorgung abzustellen. So weit muss es aber nicht kommen. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, eine Rechnung zu begleichen, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Wenn Sie von uns eine Sperrankündigung erhalten haben, vereinbaren Sie über unser Formular einen Beratungstermin.

Zur Vermeidung einer Sperrung Ihres Zählers bieten wir Ihnen eine Abwendungsvereinbarung nach §19 Abs. 5 GasGVV in Form einer Ratenzahlung an. Mit der Vereinbarung können Sie rückständige Forderungen in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten durch Raten ausgleichen. Wenn Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns treffen wollen, melden Sie sich bitte bei uns. Ein Muster dieser Vereinbarung finden Sie auf unserer Website.

Beratung zur Abwendung einer Sperrung

Sie haben Ihre Abschläge oder Ihre Rechnung trotz Mahnung nicht gezahlt? Dann riskieren Sie eine Sperrung. Das muss nicht sein. Wir unterstützen Sie und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

Beratungstermin vereinbaren

Häufige Fragen zur Sperrung

Ich habe eine Mahnung erhalten. Was muss ich tun?

Es kommt vor, dass man gelegentlich eine Rechnung übersieht. Sollten Sie jedoch bereits eine Mahnung von uns erhalten haben, ist es ratsam, umgehend zu handeln und die ausstehende Rechnung schnellstmöglich zu begleichen. Sie haben dafür drei Möglichkeiten: den automatischen Lastschrifteinzug, die monatliche Überweisung oder Bezahlung direkt im Kundencenter. Der Lastschrifteinzug ist die bequemste und sicherste Möglichkeit, denn hier müssen Sie sich um nichts kümmern. Sie erteilen uns dafür einfach ein sogenanntes SEPA-Mandat, das geht ganz einfach im OnlineService. Damit erlauben Sie uns, offene Rechnungsbeträge automatisch von Ihrem Konto abzubuchen. Sie können also keine Rechnung verpassen und riskieren keine weiteren Mahnungen. Die offene Rechnung kann auch mittels Überweisung beglichen werden. Bitte geben Sie bei der Überweisung stets Ihre Kundennummer im Verwendungszweck an. Wenn Sie alle monatlichen Zahlungen selbst verwalten möchten, empfehlen wir Ihnen, einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einzurichten. Dadurch wird der Betrag jeden Monat zum gewählten Termin automatisch überwiesen. Alternativ können Sie Ihre Rechnungen auch in unserem Kundenzentrum direkt mit EC-Karte bezahlen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zu Zahlungsmöglichkeiten.

Ich kann die Rechnung nicht bezahlen. Kann ich den Zahlungstermin verschieben?

Ja, das geht. In unserem OnlineService haben Sie Zugriff auf alle ausstehenden und zukünftigen Zahlungen sowie vorhandene Guthaben. In der Zahlungsübersicht besteht auch die Option, den Zahlungstermin zu verschieben. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie die Rechnung erst nächste Woche begleichen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Stundung. Unabhängig davon, ob Sie selbst überweisen oder uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, können Sie Ihren Zahlungstermin verschieben.

Was ist eine Gassperre?

Falls Sie einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro haben, auf keine Mahnung reagieren und nicht glaubhaft versichern können, die Rechnung in naher Zukunft begleichen zu können, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen nach Vorwarnung die Energieversorgung abzustellen. Jedoch sollte es nicht so weit kommen. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, eine Rechnung zu begleichen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig bei uns zu melden. Gemeinsam mit Ihnen werden wir eine Lösung finden. Wenn Sie von uns eine Sperrankündigung erhalten haben, können Sie über unser Formular einen Beratungstermin vereinbaren.

Um eine Sperrung Ihres Zählers zu verhindern, stellen wir Ihnen eine Abwendungsvereinbarung gemäß §19 Abs. 5 GasGVV in Form einer Ratenzahlung zur Verfügung. Mit dieser Vereinbarung haben Sie die Möglichkeit, ausstehende Forderungen innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten durch Raten zu begleichen. Falls Sie Interesse an einer solchen Vereinbarung mit uns haben, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden. Ein Muster dieser Vereinbarung finden Sie auf unserer Website.

Muster der Abwendungsvereinbarung (PDF)

Was kann ich machen, damit ich weiter Gas habe?

Sie können die Gassperre verhindern. Dafür müssen Sie das Geld, das Sie uns schulden, sofort auf unser Bankkonto überweisen. Wenn Sie kein Geld haben, können Sie auch eine Abwendungsvereinbarung unterschreiben. Rufen Sie uns an. Wenn der Techniker bei Ihnen ist, können Sie nichts mehr tun.

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

Wir haben Ihnen einen Brief geschickt, in dem wir mitteilen, dass aufgrund ausstehender Zahlungen Ihr Anschluss gesperrt wird. In diesem Schreiben befindet sich auch eine Abwendungsvereinbarung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Schulden in Raten zu begleichen. Wenn Sie diese Vereinbarung unterzeichnen, wird Ihr Anschluss nicht gesperrt. Allerdings müssen Sie Ihre Schulden gemäß der Vereinbarung begleichen und Ihre Rechnungen sowie Abschläge stets pünktlich bezahlen. Bitte unterzeichnen Sie die Abwendungsvereinbarung schnell und senden Sie uns diese per E-Mail an info@stadtwerke-leichlingen.de oder bringen Sie sie in unser Kundenzentrum.

Der Anschluss wurde gesperrt, was kann ich tun?

Nach Zahlung des ausstehenden Betrags aus der Sperrankündigung und der damit verbundenen Sperrkosten in Höhe von 116,18 Euro wird Ihr Anschluss am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) wieder aktiviert.

Weitere Hilfsangebote

Wenn Sie finanzielle oder andere Hilfe benötigen, können Sie verschiedene Hilfsangebote annehmen.
Hier wird Ihnen geholfen:

Jobcenter Rhein-Berg - Standort Leichlingen
Moltkestraße 25, 42799 Leichlingen
Telefon: 02175 16997-0
Telefon: 02175 16997-175 
Mail: Rhein-Berg.Leichlingen@jobcenter-ge.de

Verbraucherzentrale NRW - Energieberatung Leichlingen
Rathaus - Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen
Telefon: 02175/992 – 35
Mail: service@verbraucherzentrale.nrw

Schuldnerberatung RheinBerg
Die Offene Sprechstunde der Schuldnerberatung RheinBerg findet im Quartiersbüro Leichlingen
Kirchstraße 6-8, 42799 Leichlingen
Freitags von 9:00-11:00 Uhr
Tel.: 02202 93737-0
Mail: info@schuldnerberatung-rheinberg.de