Wenn Sie sich an- oder abmelden wollen oder umziehen und Ihren Vertrag mitnehmen melden Sie uns Ihren Zählerstand einfach und schnell in unserem OnlineService. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir erörtern gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung oder einen Tarif, der besser auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Sie möchten uns verlassen? Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden: Tel. 02175 977-0
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Sollten Sie sich entschließen, unseren Service zu beenden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kündigung online über diese Seite an uns zu übermitteln.
Alternativ steht es Ihnen frei, Ihre Kündigung unter Angabe Ihrer Zählernummer und Kundennummer postalisch an die nachstehende Adresse zu senden:
Stadtwerke Leichlingen GmbH
Im Brückerfeld 15
42799 Leichlingen
Gerne unterstützen wir Sie:
Tel.: 02175 977-0
Montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr
Wenn Ihr Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit vorsieht, ist eine Kündigung erst nach Ende dieser Laufzeit möglich. Die spezifischen Details zu Vertragsdauer und Kündigungsfrist Ihres persönlichen Vertrages finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung. Ihre Kündigung können Sie bequem über unser Online-Formular vornehmen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Um problemlos zu einem neuen Versorger zu wechseln, ist es wichtig, dass Sie die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags einhalten. Die genaue Dauer der Frist finden Sie in Ihren Vertragsdokumenten. Ihre Kündigung können Sie bequem über unser Online-Formular vornehmen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Für den Fall, dass Sie eine Kündigung vornehmen möchten, benötigen wir die Zählernummer Ihres Gas-, Wasser- oder Fernwärmeanschlusses sowie Ihre Kundennummer und das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll. Sollten Sie umziehen, teilen Sie uns bitte auch die Adresse Ihrer neuen Wohnstätte mit. So können wir Ihnen die Abschlussrechnung zusenden. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Nein, eine Kündigung ist nicht notwendig, falls Sie umziehen. Solange Ihr neuer Wohnort im Versorgungsbereich der BEKAW liegt, können Sie Ihren bestehenden Vertrag problemlos auf die neue Adresse übertragen. Wir stellen sicher, dass Sie auch dort weiterhin verlässlich mit Energie beliefert werden. Als Bestandskunde können Sie uns den Umzug in unserem OnlineService in nur wenigen Minuten mitteilen. Sie wissen nicht, was wir an Ihrer neuen Adresse anbieten können? Erfahren Sie bei uns mehr zum Bezug von Erdgas sowie unserem Trinkwassernetz an Ihrer Adresse. Falls Sie uns dennoch verlassen wollen, können Sie Ihre Kündigung können ganz einfach hier online einreichen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Ja, Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach dessen Abschluss zu widerrufen, ohne Gründe dafür nennen zu müssen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung entsprechend der vereinbarten Frist möglich. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Vielleicht wissen Sie es noch nicht: Wenn Sie im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Leichlingen bleiben, können Sie Ihren Erdgasvertrag problemlos mitnehmen, ohne kündigen zu müssen. Dafür benötigen wir lediglich einige Angaben von Ihnen. Melden Sie Ihren Vertrag schnell und einfach über unseren OnlineService um. Sollten Sie uns dennoch verlassen wollen, können Sie Ihre Kündigung ganz einfach hier online einreichen.
Bei einseitigen Vertrags- oder Kostenanpassungen durch uns haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen. Ebenso steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn wir Sie aus triftigen Gründen (z.B. bauliche Gegebenheiten, fehlender Gasanschluss) an Ihrer neuen Adresse nicht mit Wärme oder Wasser versorgen können. Auch wenn Sie in ein Gebiet außerhalb unseres Versorgungsbereichs ziehen, können Sie außerordentlich kündigen. Ihre Kündigung können Sie einfach hier online einreichen.
Für den Fall, dass Sie kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, entstehen Ihnen keine Gebühren. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen im Rahmen unseres Beschwerdemanagements über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Wir organisieren den Wechsel zu uns gerne für Sie. Um einen passenden Erdgastarif zu finden, nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner.
Kein Problem. Ganz gleich, ob Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln oder wieder Kunde bei uns werden möchten, können Sie mit nur wenigen Klicks Erdgas bei uns anmelden. Wir haben ein spezielles Angebot für Sie parat!
Beim Abschluss eines Vertrags online haben Sie immer ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass Sie den Gasvertrag und die vereinbarten Bedingungen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen können. Diese Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. Nach Ablauf der Widerrufsfrist gelten die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen.
Für die Kündigung Ihres Gasvertrags ist es erforderlich, dass Sie sich an die im Vertrag festgesetzte Kündigungsfrist halten. Je nach Tarif kann diese unterschiedlich lang sein. In unserem OnlineService können Sie prüfen, wann Sie Ihren Vertrag vor Ende der Laufzeit kündigen müssen, damit Ihre Kündigung rechtswirksam ist.
Eine Wechselgebühr ist eine Gebühr, die beim Wechsel des Energieanbieters erhoben werden könnte. Allerdings ist dies gesetzlich nicht erlaubt, sodass Ihr aktueller Energieversorger keine zusätzlichen Kosten für den Anbieterwechsel verlangen darf. Auch wir erheben keine solche Gebühr. Selbst wenn wir es bedauern, Sie als Kunden zu verlieren, entstehen Ihnen bei einem Wechsel keinerlei Kosten unsererseits.
Um das Vertragsverhältnis eines verstorbenen Angehörigen zu beenden, senden Sie uns bitte eine Kopie der Sterbeurkunde. Falls ein Guthaben besteht, benötigen wir zudem eine Kopie des Erbscheins für die Auszahlung. Diese Unterlagen können Sie gerne per E-Mail an info@stadtwerke-leichlingen.de schicken.
Sollten Sie die Wohnung oder das Haus weiter nutzen wollen, können wir den Vertrag auf Ihren Namen umschreiben. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.