Alles rund im Ihre

Rechnung

Was Sie zu Ihrer Rechnung wissen sollten

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Rechnung. Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Informationspflichten, geben Hinweise zur Rechnungsprüfung und zeigen, an wen Sie sich bei Fragen oder Beschwerden wenden können. Zusätzlich beantworten wir häufige Fragen, damit Sie Ihre Rechnung besser verstehen und alle Details im Blick behalten.


Hinweise und gesetzliche Informationspflichten

Haftung bei Versorgungsunterbrechungen

Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- oder Gasversorgung können Ansprüche gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, wenn diese auf eine Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses zurückzuführen sind. Die Kontaktdaten Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Vertragsregelungen

Die Haftung, Preisanpassung, Zahlweise und die Weitergabe von Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen richten sich nach Ihrem Vertrag. Sollten Ihnen die Regelungen nicht mehr vorliegen, senden wir Ihnen diese gerne erneut zu. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice:

Stadtwerke Leichlingen GmbH
Im Bückerfeld 15
42799 Leichlingen
Tel.: 02175 977-0
Montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr
E-Mail: info@stadtwerke-leichlingen.de

Erdgaspreise und Steuern

Die Belastung gemäß Energiesteuergesetz beträgt für unsere Erdgaslieferung ab dem 01.01.2003 0,55 ct/kWh.

Energieeffizienz

Wir verweisen auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de). Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (www.dena.de) und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (www.vzbv.de).

Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice

Stadtwerke Leichlingen GmbH
Im Brückerfeld 15
42799 Leichlingen


Tel.: 02175 977-0
Montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr


E-Mail: info@stadtwerke-leichlingen.de


Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Erdgas können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung ist, dass vorher keine Lösung mit unserem Kundenservice gefunden wurde.

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin


Telefon: 030 2757240-0
Fax: 030 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de


Für Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen steht die Universalschlichtungsstelle des Bundes zur Verfügung.

Kontaktdaten:

Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein


Telefon: 07851 79579-40
Fax: 07851 79579-41
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de


Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Stellt Informationen über das geltende Recht und Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn


Telefon: 030 22480-500
Fax: 030 22480-323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Für Sie persönlich vor Ort: Unsere Kundenzentrum in Leichlingen

Möchten Sie sich an- oder ummelden? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung oder wünschen eine persönliche Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Im Brückerfeld 15
42799 Leichlingen

Montag und Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 9.00 bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr

Weitere Fragen zur Rechnung

Wann erfolgt die Jahresabrechnung?

Das Ablesedatum richtet sich nach Ihrem Stadtteil oder Ort, nicht nach Ihrem Vertragsabschluss. Bei Umzug kann der Abrechnungszeitraum einmalig kürzer sein. Danach erhalten Sie die Rechnungen jährlich.

Meine Rechnung ist zu hoch. Kann ich den Betrag ändern?

Die Abrechnung basiert auf Zählerständen und dem ermittelten Verbrauch. Bitte unterstützen Sie uns bei der Zählerstandsermittlung, um Schätzungen zu vermeiden. Bei vermuteten Fehlern auf Ihrer Rechnung, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Anpassungen Ihres Abschlags sind im OnlineService möglich.

Wo kann ich meine Rechnungen einsehen?

Im OnlineService können Sie jederzeit alle Rechnungen zu Ihrem Vertrag einsehen. Nicht registrierte Kunden erhalten Rechnungen per Mail.

Warum verringert sich mein Abschlag nicht, obwohl ich eine Gutschrift erhalten habe?

Geringe Gutschriften führen in der Regel nicht zur Abschlagsanpassung. Bei größeren Differenzen können Sie den Abschlag selbst im OnlineService ändern.

Warum beinhaltet mein Abschlagsplan weniger als 12 Monate?

Der Ablesetermin kann vor Ende des ersten Jahres anstehen, da er sich nach dem örtlichen Netzbetreiber richtet. Danach wird der Abschlag angepasst und ein neuer Plan erstellt.

Was hat es mit den Kosten für Kohlendioxid auf sich?

Das Kohlen­dioxid­kosten­aufteilungs­gesetz (CO2KostAufG) wurde im Dezember 2022 verabschiedet und ist seit Januar 2023 in Kraft. Die CO2-Kosten werden auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer CO2KostAufG-Seite.

Ich habe meine Rechnung nicht bezahlt. Was passiert jetzt?

Bei Zahlungsrückständen und ignorierten Mahnungen kann der Fall an unsere Rechtsabteilung übergeben und die Versorgung unterbrochen werden. Bitte kontaktieren Sie uns bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig.

Kann ich meine Nachzahlung in Raten bezahlen?

In der Regel sind Nachzahlungen in voller Höhe zu begleichen. Bei hohen Nachzahlungen finden wir gemeinsam eine Lösung. Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich.

Was bedeuten Guthaben und Nachzahlung auf meiner Rechnung?

Am Ende des Abrechnungszeitraums erhalten Sie bei niedrigerem Verbrauch ein Guthaben und bei höherem Verbrauch eine Nachzahlung.

Ich habe Fragen zu meiner Rechnung von den Stadtwerken Leichlingen. Wo finde ich nähere Informationen?

Unsere detaillierte Rechnungserklärung hilft Ihnen, einen Überblick zu gewinnen. Bewegen Sie den Mauszeiger über die hervorgehobenen Bereiche für zusätzliche Informationen.

Ich habe die Rechnung/Ver­tragsbestätigung erhalten und möchte meinen Abschlag ändern. Was kann ich tun?

Bis zu dreimal pro Jahr können Sie Ihren Abschlag im OnlineService anpassen.

Wie lauten die Hinweise und gesetzlichen Informationspflichten zur Rechnung?

  • Haftung bei Versorgungsunterbrechungen: Ansprüche können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Rechnung.
  • Vertragsregelungen: Haftung, Preisanpassung, Zahlweise und Weitergabe von Steuern richten sich nach Ihrem Vertrag. Sollten die Regelungen nicht mehr vorliegen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
  • Erdgaspreise und Steuern: Ab 01.01.2003 beträgt die Belastung 0,55 ct/kWh. Steuerbegünstigte Energieerzeugnisse dürfen nicht als Kraftstoff verwendet werden. Bei Zweifeln wenden Sie sich an Ihr Hauptzollamt.
  • Energieeffizienz: Informationen finden Sie bei der Bundesstelle für Energieeffizienz, der Deutschen Energieagentur und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen.
  • Service, Beschwerden und Streitbeilegung: Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Schlichtungsverfahren sind möglich bei der Schlichtungsstelle Energie und der Universalschlichtungsstelle des Bundes. Kontaktdaten finden Sie oben.

Warum habe ich meine Jahresabrechnung noch nicht erhalten?

Die Umsetzung der Preisbremse führt zu Verzögerungen bei den Jahresabrechnungen. Wir bitten um Ihr Verständnis und versichern, dass Sie rückwirkend zum 1.1.2023 von der Preisbremse profitieren werden.

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