Damit die Umstellung erfolgen kann, müssen alle Erdgasgeräte im L-Gas-Gebiet technisch für den Betrieb mit H-Gas angepasst werden.
Wenn Sie Erdgas nutzen, z. B. zum Heizen oder Kochen, sind auch Sie von dieser Umstellung betroffen.
Die „Erdgas Umstellung“ wird zunächst alle Gasgeräte erfassen und prüfen, ob eine Anpassung auf die andere Gasqualität möglich ist. Das wird etwa eineinhalb bis zwei Jahre vor der Umstellung erfolgen. Kurz bevor das L-Gas durch H-Gas ersetzt wird, erfolgt die technische Anpassung der Geräte. Vor der Erfassung und Anpassung wird die „Erdgas Umstellung“ alle Erdgas-Verbraucher schriftlich informieren und Termine mit ihnen vereinbaren.
In Leichlingen erfolgt die Umstellung im Jahr 2029. Die ersten Termine zur Geräteerfassung werden also nicht vor 2027 durchgeführt.
Die anfallenden Kosten trägt zunächst der Netzbetreiber. In Ihrem Fall ist das die RNG. Die Kosten der gesamten Marktraumumstellung werden dann über eine Umlage von allen Gaskunden in Deutschland getragen – unabhängig davon, ob sie L- oder H-Gas beziehen.
In Ihrer Rechnung wird Erdgas weiterhin nach der „Energiemenge“ (Cent je Kilowattstunde) abgerechnet. Am Arbeitspreis ändert sich durch die Umstellung nichts.