Alle Erdgasgeräte im L-Gas-Gebiet müssen technisch für den Betrieb mit H-Gas angepasst werden, damit die Umstellung erfolgen kann. Auch Sie als Nutzer von Erdgas, z.B. zum Heizen oder Kochen, sind von dieser Umstellung betroffen.
Die „ErdgasUmstellung“ erfasst und prüft zunächst alle Gasgeräte auf ihre Eignung für die neue Gasqualität. Dies geschieht etwa eineinhalb bis zwei Jahre vor der Umstellung. Die technische Anpassung der Geräte auf H-Gas erfolgt kurz vor der Umstellung von L-Gas. Vorher informiert die „ErdgasUmstellung“ alle Erdgas-Verbraucher schriftlich und vereinbart individuelle Termine zur Erfassung und Anpassung der Geräte.
In Leichlingen erfolgt die Umstellung im Jahr 2029. Die ersten Termine zur Geräteerfassung werden also nicht vor 2027 durchgeführt.
Für Sie als Verbraucher entstehen grundsätzlich keine Kosten für die Umrüstung der Gasgeräte. Die Rheinische Netzgesellschaft (RNG), Ihr Netzbetreiber, trägt zunächst die anfallenden Kosten. Die Gesamtkosten der Marktraumumstellung werden später auf alle Gaskunden in Deutschland umgelegt – unabhängig davon, ob sie L- oder H-Gas beziehen.
Nein, die Umstellung auf die andere Erdgasqualität führt nicht zu höheren Kosten. Nach der Umstellung auf das hochkalorische H-Gas wird mit weniger Kubikmetern Erdgas dasselbe Heizergebnis erzielt im Vergleich zur Nutzung von L-Gas. Somit wird die gleiche Anzahl an Kilowattstunden bei gleichem Nutzungsverhalten und gleicher Witterung aus einer geringeren Gasmenge gewonnen. Da für die Gasabrechnung der Energieinhalt in Kilowattstunden entscheidend ist und nicht die Gasmenge, bleibt der Rechnungsbetrag unverändert.