Unabhängige Netzbetriebe sind Pflicht
Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen (EVU) wie die SWL GmbH dazu verpflichtet, einen transparenten und diskriminierungsfreien Betrieb ihrer Elektrizitäts- und Erdgasnetze sicherzustellen. Dies beinhaltet insbesondere die Unabhängigkeit des Netzbetreibers von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung, wie beispielsweise Erzeugung, Vertrieb oder Handel.
Die SWL erfüllt diese gesetzliche Vorgabe, indem wir unser Elektrizitätsnetz, sowie unser Erdgasnetz in Leichlingen an die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) verpachten.
Für alle Fragen zur Netznutzung, wie zum Beispiel zum Netzzugang und den Netznutzungsentgelten, wenden Sie sich bitte direkt an die RNG. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Rheinische NETZGesellschaft mbH
Parkgürtel 26
50823 Köln
Tel.: 0221-4746-0
Telefax: 0221-4746-111
E-Mail: info@rng.de
Internet: http://www.rng.de/
Was ist Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie in den Grundver-sorgungsverordnungen (GVV) verankert und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Gas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung. Die Energieversor-gungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, alle Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.
Was ist Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung dient dem Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kunden. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird. Dadurch ha-ben die Kunden Zeit, sich einen neuen Lieferanten zu suchen oder einen neuen Erdgaslieferver-trag abzuschließen. Beauftragt der Kunde in dieser Zeit keinen neuen Lieferanten, wird er ohne Unterbrechung durch den Grundversorger nach gleichen Bedingungen und Preisen dauerhaft weiterversorgt.
Kann ich auch einen dieser Tarife wählen?
Die Preise für die Grundversorgung finden automatisch Anwendung, wenn Letztverbraucher keinen (speziellen) Sondervertrag abschließen. Eine direkte Wahl der Preise in der Ersatzversor-gung ist seitens der Kunden ebenfalls nicht möglich, da die Ersatzversorgung gesetzlich auf 3 Monate befristet ist und somit lediglich einen Übergangscharakter besitzt.
Hier finden Sie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen und Ergänzenden Bestimmungen als Download.
Erdgas
Wasser
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Widerrufsrecht
Hier finden Sie das Formular zum Widerrufsrecht als Download.