Unterscheidung Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude
Als Wohngebäude gilt ein Haus, wenn es eine oder mehrere Wohneinheiten enthält und das Haus ausschließlich oder überwiegend zum Wohnen genutzt wird.
Als Nicht-Wohngebäude bzw. als Gewerbe gelten: Alle an das Trinkwasserversorgungssystem angeschlossenen Gebäude oder Gebäudeeinheiten, die nicht oder nicht überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden (insbesondere Gewerbe, technische Einrichtungen). Außerdem Grundstücksflächen (z. B. unbebaute Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen usw.) sowie Einrichtungen, die für Wohn- oder wohnähnliche Zwecke genutzt werden, bei denen jedoch keine eigenständigen, abgeschlossenen Wohneinheiten bestehen (z. B. Heime, Sanatorien o. ä.), und/oder die nicht zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt sind oder genutzt werden (z. B. Hotels, Krankenhäuser).