Allgemeine Tarifpreise der Stadtwerke Leichlingen GmbH für die Versorgung mit Wasser - gültig ab 01.07.2022
Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus einem Arbeitspreis für die bezogene Wassermenge – gemessen in Kubikmeter (m³) – und aus einem Grundpreis. Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet dargestellt. Es gilt der Rechnungsbetrag.
Arbeitspreis*)
Der Arbeitspreis wird für die bezogene Wassermenge berechnet und beträgt für den Haushalts-, gewerblichen und sonstigen Bedarf je Kubikmeter
1,48 Euro ohne MWSt.
1,58 Euro inkl. 7% MWSt
Grundpreise für Wohngebäude
Anzahl Wohneinheiten | Euro/Jahr ohne MWSt |
Euro/Jahr inkl. 7% MWSt |
---|---|---|
1 Wohneinheit | 205,00 | 219,35 |
2 Wohneinheiten | 235,00 | 251,45 |
Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich der Grundpreis für 2 Wohneinheiten um |
60,00 | 64,20 |
Ab 51 Wohneinheiten in einem Gebäude wird jede WE abgerechnet |
62,30 | 66,66 |
Grundpreise für Nicht-Wohngebäude
Grundpreis für einen Zähler | Euro/Jahr ohne MWSt |
Euro/Jahr inkl. 7% MWSt |
---|---|---|
0 – 149 m³ | 205,00 | 219,35 |
150 – 399 m³ | 330,00 | 353,10 |
400 – 749 m³ | 510,00 | 545,70 |
750 – 1499 m³ | 850,00 | 909,50 |
Die Preise für höhere Verbräuche finden Sie im Preisblatt |
Unterscheidung Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude
Als Wohngebäude gilt ein Haus, wenn es darin eine Wohneinheit oder mehrere Wohneinheiten gibt und das Haus ausschließlich oder überwiegend zum Wohnen genutzt wird.
Als Nicht-Wohngebäude bzw. als Gewerbe gelten: alle an das Trinkwasser-Versorgungssystem angeschlossenen und nicht oder nicht überwiegend für Wohnzwecke genutzten Gebäude oder Gebäudeeinheiten (insbesondere Gewerbe, technische Einrichtungen). Außerdem Grundstücksflächen (z. B. unbebaute Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen usw.), Einrichtungen, die für Wohn- oder wohnähnliche Zwecke genutzt werden, bei denen aber keine eigenständigen, abgeschlossenen Wohneinheiten bestehen (z. B. Heime, Sanatorien o. ä.) und/oder die nicht zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt sind oder genutzt werden (z. B. Hotels, Krankenhäuser).
*) Der Arbeitspreis beinhaltet die Konzessionsabgabe und das Wasserentnahmeentgelt.